Diese Online-Fassung informiert über die allgemeinen Rahmenbedingungen. Vorrang haben die AGB und Leistungsbeschreibungen, die dem konkreten Angebot oder Vertrag beigefügt werden.
Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über WERFT-Leistungen zwischen der GS Technik GmbH und ihren Auftraggebern. Das Angebot richtet sich grundsätzlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur durch ausdrückliche Bestätigung in Textform Vertragsbestandteil.
Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung, eine gesonderte Freischaltung kostenpflichtiger Leistungen oder den Beginn der vereinbarten Leistungsausführung zustande. Die bloße Anlage eines Test- oder Benutzerkontos begründet noch keinen kostenpflichtigen Vertrag.
Leistungsumfang und Verfügbarkeit
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus Angebot, Auftragsbestätigung, Leistungsbeschreibung und gegebenenfalls einer Service-Level-Vereinbarung. WERFT umfasst je nach Vertrag insbesondere die Verwaltung von Mandanten, Benutzern, Medien, Playlists, Zeitplänen und Playern sowie deren technische Ausspielung und Überwachung.
Wir entwickeln die Plattform fort und dürfen Funktionen ändern, wenn der vereinbarte Vertragszweck und die berechtigten Interessen des Auftraggebers gewahrt bleiben. Wartung, Sicherheitsupdates und notwendige Störungsbehebungen können die Verfügbarkeit zeitweise einschränken. Eine bestimmte Verfügbarkeit gilt nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
Benutzerkonto und Mitwirkung
Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet,
- richtige und aktuelle Stamm- und Kontaktdaten bereitzustellen,
- Zugangsdaten geheim zu halten und Konten nur berechtigten Personen zu überlassen,
- uns erkennbare Sicherheitsvorfälle und unberechtigte Zugriffe unverzüglich zu melden,
- erforderliche Informationen, Freigaben, Zugänge und Geräte rechtzeitig bereitzustellen,
- eigene Player, Netzwerke und Drittsysteme in einem geeigneten Zustand zu halten.
Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zu unseren Lasten und können nach der vereinbarten Vergütung abgerechnet werden.
Inhalte und Nutzungsrechte
Der Auftraggeber bleibt für die von ihm eingestellten und ausgespielten Inhalte verantwortlich. Er sichert zu, über alle erforderlichen Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechte zu verfügen und gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Unzulässig sind insbesondere rechtswidrige, schädliche oder sicherheitsgefährdende Inhalte und Nutzungen.
Der Auftraggeber räumt uns für die Vertragsdauer die zur Speicherung, technischen Verarbeitung, Formatumwandlung und Ausspielung erforderlichen Nutzungsrechte ein. Wir dürfen Inhalte sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für Rechtsverletzungen oder Sicherheitsrisiken bestehen; der Auftraggeber wird hierüber informiert, soweit rechtlich und technisch möglich.
Player und Drittsysteme
WERFT kann mit Playern, Netzwerken, Datenquellen und Diensten Dritter verbunden werden, etwa NovaStar/VNNOX, Wetter- und Warnsystemen oder Anmeldeanbietern. Für die Verfügbarkeit und unveränderte Funktionsweise solcher Drittsysteme stehen wir nur ein, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist. Änderungen, Störungen, Rate-Limits oder Einstellungen des Drittanbieters können die Funktion beeinflussen.
Der Auftraggeber entscheidet über die Verbindung und stellt erforderliche Berechtigungen rechtmäßig bereit. Bei kritischen Anzeigen und Warnungen bleiben die vereinbarten betrieblichen Prüf- und Freigabeprozesse maßgeblich; WERFT ersetzt keine gesetzlich vorgeschriebene Alarmierungs- oder Sicherheitseinrichtung.
Vergütung und Zahlungsbedingungen
Vergütungen, Abrechnungszeiträume und enthaltene Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag. Leistungen werden je nach Vereinbarung zum Festpreis, wiederkehrend oder nach Aufwand abgerechnet. Reisezeiten, Reisekosten und beauftragte Zusatzleistungen werden gesondert ausgewiesen. Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Frist ohne Abzug fällig.
Laufzeit und Beendigung
Laufzeit und ordentliche Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Vertrag. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Nach Vertragsende kann der Auftraggeber die Herausgabe seiner Daten im vereinbarten Format verlangen. Daten werden nach Ablauf vereinbarter Übergangs- und gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht, soweit keine andere Rechtsgrundlage besteht.
Datenschutz und Vertraulichkeit
Beide Parteien beachten die geltenden Datenschutzvorschriften und behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbar vertrauliche Informationen entsprechend. Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Ergänzend gilt unsere Datenschutzerklärung.
Gewährleistung und Haftung
Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
Soweit gesetzlich zulässig, haften wir nicht für Störungen, die aus der Sphäre des Auftraggebers, nicht von uns beherrschbaren Drittsystemen, höherer Gewalt oder öffentlichen Kommunikationsnetzen stammen. Der Auftraggeber bleibt für angemessene eigene Sicherungsmaßnahmen und die Prüfung besonders kritischer Ausspielungen verantwortlich.
Änderungen der Bedingungen
Änderungen für laufende Verträge teilen wir in Textform mit. Sie werden nur wirksam, soweit eine vertragliche oder gesetzliche Grundlage besteht und der Auftraggeber nicht unangemessen benachteiligt wird. Für neu abgeschlossene Verträge gilt die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung.
Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Meschede. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien werden eine unwirksame Regelung durch eine rechtlich zulässige ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.